Steuerliche Vorteile bei der Wärmepumpe?

Zuletzt aktualisiert:

Neben staatlichen Förderprogrammen wie BAFA und KfW bietet der deutsche Staat auch steuerliche Vorteile für die Installation einer Wärmepumpe. Diese können eine attraktive Alternative oder Ergänzung zur direkten Förderung darstellen – je nach individueller Situation.


1. Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

Seit 2020 können Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Dazu zählt auch der Einbau einer Wärmepumpe.

Vorteile im Überblick:

  • 20 % der Investitionskosten steuerlich absetzbar
  • Maximal 40.000 € Steuerbonus pro Immobilie
  • Verteilung über drei Jahre:
    • Jahr 1: 7 % (max. 14.000 €)
    • Jahr 2: 7 % (max. 14.000 €)
    • Jahr 3: 6 % (max. 12.000 €)

2. Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit die Wärmepumpe steuerlich abgesetzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Sie muss selbst bewohnt werden (keine Vermietung)
  • Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden
  • Es ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich
  • Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt worden sein

3. Steuerliche Absetzbarkeit vs. Förderung

Wichtig: Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wer bereits Zuschüsse vom BAFA oder KfW erhalten hat, kann dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich steuerlich absetzen.

Entscheidungshilfe:

  • Hohe Steuerlast → Steuerbonus kann attraktiver sein
  • Geringes Einkommen → BAFA-Förderung mit Boni oft lukrativer

4. Alternative: Handwerkerleistungen absetzen

Unabhängig von der energetischen Sanierung können auch Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden:

  • Bis zu 20 % von max. 6.000 € Arbeitskosten
  • Maximal 1.200 € pro Jahr und Haushalt
  • Gilt nur für den Arbeitsanteil, nicht für Materialkosten

5. Beispielrechnung

Maßnahme Kosten gesamt Steuerlich absetzbar Steuerbonus (max.)
Wärmepumpe (Installation) 30.000 € 20 % 6.000 €
Handwerkerleistung 6.000 € 20 % (nur Arbeit) 1.200 €

Fazit

Ja, es gibt steuerliche Vorteile beim Einbau einer Wärmepumpe – insbesondere über den Steuerbonus für energetische Sanierungen. Wer keine staatlichen Zuschüsse nutzt, kann bis zu 40.000 € steuerlich geltend machen. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind entscheidend, um die optimale Förderstrategie zu wählen.

 


Werbung: Hier könnte auch Ihre Werbung stehen (hier buchen)

Bei der Nutzung des Angebotes erhalten wir ggf. eine Werbekostenvergütung. Diese hilft, das für Kunden kostenlose Portal zu betreiben. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Wärmepumpenforum -  Tausch Dich mit anderen aus: 👉  Zum Wärmepumpenforum


Weitere Fragen zu Kosten & Förderung