Die Anschaffung einer Wärmepumpe ist eine zukunftsweisende Investition – sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich. Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, unterstützt der Staat den Einbau von Wärmepumpen mit attraktiven Förderprogrammen. Buderus-Wärmepumpen erfüllen die technischen Voraussetzungen für diese Förderungen. In diesem Artikel erfährst du, welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können und was du bei der Antragstellung beachten solltest.
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) #
Die wichtigste Fördergrundlage ist die BEG EM (Einzelmaßnahmen), die über die KfW abgewickelt wird. Sie gilt für den Austausch alter Heizsysteme durch eine Wärmepumpe im Bestand.
Förderbestandteile:
- Basisförderung: 30 % der Investitionskosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bei Austausch alter fossiler Heizungen
- Einkommensbonus: +30 % bei Einkommen unter 40.000 €
- Effizienzbonus: +5 % bei Nutzung natürlicher Kältemittel oder Geothermie
- Maximale Förderung: 70 % bzw. bis zu 21.000 €
2. Ergänzungskredit der KfW #
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann ein zinsgünstiger Kredit über die KfW beantragt werden:
- Kreditrahmen: bis zu 120.000 €
- Verwendung: Heizungstausch, energetische Einzelmaßnahmen
- Beantragung: über Hausbank oder Kreditinstitut
3. Regionale und kommunale Förderprogramme #
Viele Bundesländer, Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Förderungen an, z. B.:
- Zuschüsse für Installation oder Beratung
- Kombination mit Landesprogrammen möglich
- Antragstellung meist bei lokalen Energieagenturen
4. Voraussetzungen für die Förderung #
Damit eine Buderus-Wärmepumpe förderfähig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Austausch einer mindestens 5 Jahre alten Heizung
- Mindestens 65 % erneuerbare Energieanteil im neuen System
- JAZ (Jahresarbeitszahl) ≥ 3,0
- Einbau durch Fachbetrieb
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
5. Förderfähige Buderus-Systeme #
Alle gängigen Buderus-Wärmepumpen wie:
- Logatherm WLW186i AR (Luft-Wasser)
- Logatherm WSW196i T (Sole-Wasser)
- Hybrid-Wärmepumpen mit Gas-Brennwerttechnik
sind förderfähig, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen.
6. Tipps zur Antragstellung #
- Frühzeitig planen: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Maßnahmenbeginn gestellt werden.
- BzA einholen: Die „Bestätigung zum Antrag“ muss durch einen Fachbetrieb oder Energieberater erfolgen.
- Förderportale nutzen: Die KfW bietet ein digitales Portal zur Antragstellung und Dokumentenverwaltung.
- Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören technische Daten der Wärmepumpe, Nachweise zum Einkommen (für Bonus), Grundbuchauszug und ggf. Fotos der alten Heizung.
- Förderservice von Buderus nutzen: Unterstützung bei der Antragstellung und Prüfung der Förderfähigkeit.
- Kombination prüfen: Förderungen lassen sich oft mit regionalen Programmen kombinieren – das erhöht die Gesamtsumme.
7. Häufige Fehler bei der Antragstellung #
- Maßnahmenbeginn vor Antragstellung: Sobald ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wurde, ist die Förderung ausgeschlossen.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise oder technische Daten verzögern oder verhindern die Bewilligung.
- Falsche Angaben zum Einkommen: Der Einkommensbonus wird nur bei korrekter und belegbarer Angabe gewährt.
- Nicht förderfähige Produkte: Nur Wärmepumpen mit ausreichender Effizienz (JAZ ≥ 3,0) sind förderfähig.
- Keine BzA eingereicht: Ohne Bestätigung zum Antrag durch einen Fachbetrieb wird der Antrag abgelehnt.
- Fristen versäumt: Förderanträge müssen innerhalb bestimmter Zeiträume abgeschlossen und abgerechnet werden.
Fazit #
Die Fördermöglichkeiten für Buderus-Wärmepumpen sind umfangreich und können die Investitionskosten deutlich senken. Mit bis zu 70 % Zuschuss und ergänzenden Krediten lohnt sich der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Eine sorgfältige Antragstellung und die Vermeidung typischer Fehler sind entscheidend für den Erfolg.