Neben staatlichen Förderprogrammen wie BAFA und KfW bietet der deutsche Staat auch steuerliche Vorteile für die Installation einer Wärmepumpe. Diese können eine attraktive Alternative oder Ergänzung zur direkten Förderung darstellen – je nach individueller Situation.
1. Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG) #
Seit 2020 können Eigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Dazu zählt auch der Einbau einer Wärmepumpe.
Vorteile im Überblick:
- 20 % der Investitionskosten steuerlich absetzbar
- Maximal 40.000 € Steuerbonus pro Immobilie
- Verteilung über drei Jahre:
- Jahr 1: 7 % (max. 14.000 €)
- Jahr 2: 7 % (max. 14.000 €)
- Jahr 3: 6 % (max. 12.000 €)
2. Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit #
Damit die Wärmepumpe steuerlich abgesetzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein
- Sie muss selbst bewohnt werden (keine Vermietung)
- Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden
- Es ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich
- Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt worden sein
3. Steuerliche Absetzbarkeit vs. Förderung #
Wichtig: Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wer bereits Zuschüsse vom BAFA oder KfW erhalten hat, kann dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich steuerlich absetzen.
Entscheidungshilfe:
- Hohe Steuerlast → Steuerbonus kann attraktiver sein
- Geringes Einkommen → BAFA-Förderung mit Boni oft lukrativer
4. Alternative: Handwerkerleistungen absetzen #
Unabhängig von der energetischen Sanierung können auch Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden:
- Bis zu 20 % von max. 6.000 € Arbeitskosten
- Maximal 1.200 € pro Jahr und Haushalt
- Gilt nur für den Arbeitsanteil, nicht für Materialkosten
5. Beispielrechnung #
| Maßnahme | Kosten gesamt | Steuerlich absetzbar | Steuerbonus (max.) |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Installation) | 30.000 € | 20 % | 6.000 € |
| Handwerkerleistung | 6.000 € | 20 % (nur Arbeit) | 1.200 € |
Fazit #
Ja, es gibt steuerliche Vorteile beim Einbau einer Wärmepumpe – insbesondere über den Steuerbonus für energetische Sanierungen. Wer keine staatlichen Zuschüsse nutzt, kann bis zu 40.000 € steuerlich geltend machen. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind entscheidend, um die optimale Förderstrategie zu wählen.
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