Ob für die Installation einer Wärmepumpe eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von der Art der Wärmepumpe, dem Standort und den örtlichen Vorschriften ab. Während viele Wärmepumpenarten genehmigungsfrei installiert werden dürfen, gibt es bei bestimmten Systemen – insbesondere bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen – klare gesetzliche Vorgaben.
1. Genehmigungsfreie Wärmepumpen #
In den meisten Fällen nicht genehmigungspflichtig sind:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: Diese nutzen die Umgebungsluft als Wärmequelle und benötigen keine Bohrungen. Sie dürfen in der Regel ohne Baugenehmigung installiert werden. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Lärmschutz- und Abstandsregelungen zur Grundstücksgrenze.
- Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Flach- oder Grabenkollektoren: Wenn keine tiefen Bohrungen erforderlich sind und kein Kontakt zum Grundwasser besteht, ist meist keine Genehmigung notwendig – außer in Wasserschutzgebieten.
2. Genehmigungspflichtige Wärmepumpen #
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn:
- Tiefenbohrungen für Erdsonden durchgeführt werden (z. B. bei vertikalen Sole-Wasser-Wärmepumpen).
- Grundwasser als Wärmequelle genutzt wird (Wasser-Wasser-Wärmepumpe).
- Das Grundstück in einem Wasser-, Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiet liegt.
- Die Bohrtiefe mehr als 100 Meter beträgt (dann greift das Bundesberggesetz).
- Die Wärmepumpe in einem Gebiet mit besonderen baurechtlichen Vorschriften installiert werden soll (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in dicht bebauten Stadtgebieten).
3. Regionale Unterschiede beachten #
Die Genehmigungspflicht kann sich je nach Bundesland und Kommune unterscheiden. Besonders bei Erdwärmeprojekten gelten unterschiedliche Regelungen, etwa zur maximalen Bohrtiefe oder zur Art der Wärmeträgerflüssigkeit. In einigen Regionen sind bestimmte Wärmepumpenarten in Schutzgebieten gänzlich untersagt.
4. Was ist bei der Außenaufstellung zu beachten? #
- Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außeneinheit benötigen keine Baugenehmigung, müssen aber Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einhalten.
- Die Lautstärke der Anlage spielt eine Rolle: In Wohngebieten gelten strenge Lärmschutzvorgaben.
- In vielen Bundesländern wurden die Abstandsregelungen gelockert, dennoch sollte man sich vorab beim Bauamt oder der Gemeinde informieren.
5. Wer hilft bei der Genehmigung? #
- Fachbetriebe übernehmen oft die komplette Planung inklusive Genehmigungsverfahren.
- Bei Bohrungen ist die untere Wasserbehörde zuständig.
- Bei tiefen Bohrungen kann zusätzlich eine Anzeige bei der Bergbehörde notwendig sein.
- In jedem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden, um Verzögerungen zu vermeiden.
6. Fazit #
Nicht jede Wärmepumpe benötigt eine Genehmigung – aber es kommt auf die Art der Anlage, den Standort und die örtlichen Gegebenheiten an. Während Luft-Wasser-Wärmepumpen meist genehmigungsfrei sind, erfordern Erd- und Grundwasserwärmepumpen oft eine behördliche Zustimmung. Eine frühzeitige Beratung durch Fachbetriebe und Behörden ist daher empfehlenswert.
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