Wärmepumpe Förderung beantragen: Der Einstieg

Es war ein Dienstagmorgen im Februar, als Marlene Hofstetter aus Augsburg ihren Heizungsmonteur anrief und hörte, was sie bereits ahnte: Die alte Ölheizung im Keller würde den nächsten Winter nicht mehr überstehen. Was folgte, war kein Drama, sondern eine nüchterne Entscheidung – und eine lange Odyssee durch Förderanträge, Formulare und widersprüchliche Informationen im Netz. Dabei ist der Weg zur geförderten Wärmepumpe eigentlich klarer geregelt als je zuvor. Man muss nur wissen, wo man anfängt und in welcher Reihenfolge man vorgeht. Denn genau diese Reihenfolge entscheidet darüber, ob man tatsächlich Tausende Euro zurückbekommt oder am Ende auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt.

Die Grundlagen der Wärmepumpe Förderung

Der Kern der staatlichen Förderung für Wärmepumpen läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem BAFA, administriert wird. Die gute Nachricht: Die Grundstruktur ist stabil geblieben. Wer eine alte, fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält zunächst einen Basisbonus von 30 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Dazu kommt ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von weiteren 20 Prozent, wenn die alte Öl- oder Gasheizung tatsächlich stillgelegt wird – und nicht etwa nur ergänzt. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 Prozent in Anspruch nehmen. In der Summe sind damit bis zu 70 Prozent Förderung möglich, gedeckelt auf förderfähige Kosten von 30.000 Euro bei selbstgenutztem Wohneigentum. Das bedeutet: Im besten Fall übernimmt der Staat bis zu 21.000 Euro. Wer diese Zahlen zum ersten Mal liest, versteht sofort, warum sich der bürokratische Aufwand lohnt.

Der erste und entscheidende Schritt ist die Beauftragung eines Energieberaters, der als sogenannte Fachplanung und Baubegleitung fungiert. Ohne diese Person geht praktisch nichts mehr. Der Energieberater muss in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur, der dena, eingetragen sein. Seine Aufgabe ist es, die technische Eignung der Maßnahme zu bestätigen und später die sogenannte Bestätigung nach Durchführung auszustellen – ein Dokument, das für die abschließende Auszahlung zwingend erforderlich ist. Viele Hausbesitzer versuchen, diesen Schritt zu umgehen oder ihn zu verzögern, weil er Kosten verursacht. Das ist ein Fehler. Die Beratungskosten selbst sind ebenfalls förderfähig, und ohne professionelle Begleitung riskiert man formale Fehler, die den gesamten Antrag gefährden können. Marlene Hofstetter, um auf sie zurückzukommen, hatte zunächst versucht, den Antrag alleine zu stellen. Nach zwei Stunden auf der BAFA-Website rief sie einen Energieberater an. Am nächsten Tag hatte sie einen Termin.

Der zweite zentrale Grundsatz lautet: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht, weil viele Handwerksbetriebe mit dem Austausch sofort beginnen möchten, sobald der Auftrag unterschrieben ist. Erlaubt ist allerdings, vor der Antragstellung bereits ein Angebot einzuholen und einen Vertrag mit einer sogenannten Vorbehaltsklausel abzuschließen, also mit der ausdrücklichen Bedingung, dass die Arbeiten erst beginnen, wenn die Förderzusage vorliegt. Der eigentliche Antrag wird dann über das Online-Portal des BAFA gestellt, das unter mein.bafa.de erreichbar ist. Dort legt man zunächst ein Konto an, wählt die richtige Fördermaßnahme aus der BEG-Einzelmaßnahme aus und gibt die technischen Daten der geplanten Wärmepumpe ein. Dazu gehören Angaben zum Gebäude, zur geplanten Anlage, zur installierten Leistung und zur sogenannten Jahresarbeitszahl, die angibt, wie effizient die Anlage im Verhältnis zum eingesetzten Strom arbeitet. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen, die am häufigsten verbaut werden, gelten hier spezifische Mindestanforderungen, die der Energieberater kennt und die im Merkblatt des BAFA detailliert beschrieben sind.

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Nach der elektronischen Antragstellung erhält man in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Zuwendungsbescheid, der die Förderung offiziell zusagt. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Handwerker beginnen. Die eigentlichen Bauarbeiten können dann je nach Betrieb und Modellverfügbarkeit einige Wochen bis Monate dauern. Ist die Anlage installiert und in Betrieb genommen, erstellt der Fachbetrieb eine detaillierte Rechnung, und der Energieberater stellt die bereits erwähnte Bestätigung nach Durchführung aus. Mit diesen Dokumenten sowie dem Nachweis der Zahlung – ein Kontoauszug reicht – geht man zurück ins BAFA-Portal und stellt den Verwendungsnachweis. Das ist der Schritt, der die tatsächliche Auszahlung auslöst. Wer hier nachlässig ist, Rechnungen unvollständig hochlädt oder Fristen verpasst, riskiert Kürzungen oder im schlimmsten Fall die vollständige Rückforderung der Mittel. Die Frist für den Verwendungsnachweis beträgt in der Regel 36 Monate ab Bewilligungsdatum, aber auch kürzere Zwischenfristen können im Bescheid festgelegt sein.

Ein Punkt, der in vielen Ratgebern unter den Tisch fällt, ist die Kombination mit einem KfW-Kredit. Denn auch wenn das BAFA die Förderung auszahlt, können Hausbesitzer parallel einen zinsgünstigen Kredit über die KfW beantragen, etwa über das Programm 261, um die Eigenanteile zu finanzieren, die nach Abzug der Förderung verbleiben. Diese Kombination ist ausdrücklich erlaubt und macht das Gesamtpaket für viele Familien erst wirklich tragbar. Wichtig ist dabei, den KfW-Antrag ebenfalls vor Baubeginn zu stellen – und zwar über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Wer diesen Schritt vergisst oder für später aufschiebt, verliert den Anspruch auf den Kredit. Außerdem sollten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wissen, dass für sie teilweise andere Regelungen gelten: Hier können pro Wohneinheit jeweils bis zu 30.000 Euro als förderfähige Summe angesetzt werden, was die Gesamtförderung erheblich steigern kann.

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Was Marlene Hofstetter letztlich gelernt hat, lässt sich in einem einzigen Satz zusammenfassen, den ihr Energieberater ihr beim ersten Treffen mit auf den Weg gab: Die Förderung ist großzügig, aber sie belohnt Geduld und Genauigkeit, keine Spontanentscheidungen. Wer sich im für eine Wärmepumpe entscheidet, tut gut daran, mindestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Einbau mit dem Prozess zu beginnen – nicht wegen bürokratischer Schwerfälligkeit, sondern weil die Vorbereitung Zeit braucht, die sich am Ende in barer Münze auszahlt. Im März zog bei den Hofstetters zum ersten Mal warme Luft durch die Fußbodenheizung, angetrieben von einer Anlage, die der Staat zu einem guten Teil mitfinanziert hatte. Die Ölheizung im Keller war längst stillgelegt. Und die Unterlagen lagen ordentlich abgeheftet in einem Ordner – bereit für die nächste Steuererklärung.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Die Förderung kann bis zu 70% der förderfähigen Kosten betragen, was bis zu 21.000 Euro für selbstgenutztes Wohneigentum bedeutet.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, um die Förderung nicht zu gefährden.

Was ist die Rolle des Energieberaters?

Der Energieberater bestätigt die technische Eignung der Maßnahme und stellt die erforderliche Bestätigung nach Durchführung aus.

Kann ich einen KfW-Kredit parallel beantragen?

Ja, die Kombination mit einem KfW-Kredit ist erlaubt und kann helfen, die Eigenanteile zu finanzieren.

Wie lange habe ich Zeit für den Verwendungsnachweis?

In der Regel beträgt die Frist für den Verwendungsnachweis 36 Monate ab Bewilligungsdatum.


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